|
Vormerkung
Kindergarten
Quelle: Amtliche Mitteilung der Marktgemeinde Wies 339. Ausgabe, November 2025
|
Förderungen für klimafreundliche Heizsysteme und die thermisch – energetische Sanierung. Finanzielle Unterstützungen gibt es seitens des Bundes und der Gemeinden
|
Geräte-Retter-Prämie seit 12. Jänner 2026 für Konsumentinnen und Konsumenten verfügbar
|
|
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Auch für das Kindergartenjahr 2026/27 sind die Kinder, die in den Kinderbetreuungseinrichtungen einen Platz benötigen, online im Kinderportal Steiermark vorzumerken. Das Kinderportal ist für den Hauptvormerkzeitraum vom 12. Jänner bis 08. Februar 2026 freigeschalten.
Zum Kinderportal
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Frau Manuela Merschnik unter 0503465-123 oder merschnik@wies.at.
|
Bundesförderung - Anträge und Registrierungen können solange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2026. Details >hier<
Zusätzlich fördert die Marktgemeinde Wies folgende Neuanschaffungen, Sanierungen bzw. Umbauten:
- Umbau Kleinfeuerungsanlagen
- Solaranlagen
- Nahwärmeanschluss
- Wärmepumpen
- Wärmespeicher
- PV-Anlagen*
Einmalige Gemeindeförderung: 10% der Baukosten, max. € 250,00 in Form von IMPULS Gutscheinen Voraussetzung: Zusage einer öffentlichen Förderstelle (Bund, Land)
|
Geräte-Retter-Prämie bis zu € 135.- einlösen
Seit 12. Jänner 2026 können Privatpersonen auf der Website (klick > hier <) einen Bon für die Reparatur ihrer Elektro- und Elektronikgeräte beantragen und bei den angeführten Partnerbetrieben einlösen.
Und bereits seit 10. Dezember 2025 können sich Reparaturbetriebe als Partnerbetriebe registrieren.
|
|
Geschwindigkeitsanzeige am Unteren Markt
|
Einheitliche Postleitzahl
|
Heizkosten- zuschuss 2025/2026
|
|
Mehr Sicherheit am Unteren Markt in Wies! Die Gemeinde investiert in moderne Verkehrstechnik: Die alte Geschwindigkeits- anzeige am Unteren Markt war schon länger außer Betrieb – jetzt kommt ein neues Radargerät! Für € 2.007,60 inkl. MwSt. erhält Wies ein Gerät mit verbesserter Datenerfassung und Auswertung, das hilft, das Verkehrsverhalten präziser zu analysieren.
Gemeinderätin Sabine Ehmann freut sich über diesen Schritt: „Das neue Gerät ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur verkehrstechnischen Auswertung in unserer Gemeinde.”
|
Die Einführung einer einheitlichen Postleitzahl - konkret 8551 - für das gesamte Gemeindegebiet dürfte nicht nur die administrative Effizienz verbessern, sondern auch die Identität und Zusammengehörigkeit der Region stärken. Bisher waren mehrere Postleitzahlen wie 8541, 8542 u. 8552 im Umlauf, was gelegentlich zu Verwirrung bei Zustellungen und offiziellen Dokumenten führen konnte.
Dass Gemeinderätin Sabine Ehmann das Vorhaben begrüßt, zeigt, dass es auch politisch Rückhalt genießt. Ihre Hoffnung, dass die Bevölkerung diesen Schritt positiv aufnimmt, ist durchaus berechtigt - viele Bürgerinnen und Bürger dürften von klareren Strukturen und einer vereinfachten Kommunikation profitieren.
|
Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026
Hier ist eine klare Übersicht, wie der Heizkostenzuschuss beantragt wird und welche Unterlagen erforderlich sind: Anspruch auf den Heizkostenzuschuss von € 340,00 besteht, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Berechnung des Einkommens:Jahres-Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammenrechnen, Ergebnis durch 12 teilen = durchschnittliches Monats-Nettoeinkommen.
Richtwerte für die Einkommensgrenze: Singlehaushalt: € 1.661,- Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,- Zusätzlich pro Kind mit Familienbeihilfe: € 498.- Erforderliche Unterlagen für den Antragder nur im Gemeindeamt einzureichen ist. Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis) Meldezettel (Bestätigung des Hauptwohnsitzes) Nachweis des Nettoeinkommens Familienbeihilfebescheid (falls Kinder im Haushalt leben) Bankverbindung (IBAN für die Auszahlung Richtlinien >hier<
|
|
Wichtiger Hinweis zur Abfallanlieferung im Ressourcenpark
|
“WiesErleben” Direktvermarkter und Betriebe aus Wies
|
Vermessungsarbeiten des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen
|
|
Wenn Abfälle aus Privathaushalten durch Dritte (z. B. Tischler, Installateure, Transportunternehmen) im Ressourcenpark Sulmtal- Koralm angeliefert werden, ist künftig eine Bestätigung durch den Haushalt erforderlich. Details hier >>>
|
Unter dem Mott “WiesErleben” präsentieren sich engagierte Direktvermarkter und Betriebe aus Wies, die mit Leidenschaft hochwertige, regionale Produkte herstellen.
Weiterlesen >>>
|
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen unter anderem im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wies Vermessungen zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) sowie der österreichischen Karte 1:50.000 durch. Im Zuge dessen müssen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen mitunter private Fahrwege befahren. Betroffene Grundeigentümer werden daher ersucht, den Zutritt auf den erforderlichen, privaten Fahrwegen für diese Vermessungsarbeiten zu dulden. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter 0676 / 46 26 496 zur Verfügung! Quelle: Website der Marktgemeinde Wies
|
|
Ein wundervoller Tipp:
|
Fundbox
|
Kurzparkzone Wies – Einführung von Dauerparktickets
|
|
Der “KürWiesWeg”: ein empfehlenswerter Wanderweg hoch über Wies, mit seinem “Wieser Hut”. Mehr hier >>>
|
Bürgermeister bzw. Gemeinden haben das Fundwesen wahrzunehmen - nicht die Polizei! Mehr hier >>>
|
Seit 1.1.2026 können Betriebe, Dienstleister und Anrainer im Ortskern ein Dauerparkticket beantragen, um ihr Fahrzeug ohne Zeitlimit innerhalb der Kurzparkzone abzustellen.
Kontingente:
- Pro Betrieb/Dienstleister: max. 2 Tickets
- Pro Haushalt: max. 1 Ticket
- Voraussetzung: nachgewiesener Bedarf bzw. keine eigenen Parkplätze
- Antrag im Gemeindeamt bei der Amtsleitung ausfüllen
- ཉ Zulassungsschein-Kopie mitbringen (bei Wechselkennzeichen: alle betreffenden Zulassungsscheine)
- Der Gemeindevorstand entscheidet über die Genehmigung
- € 120 pro Jahr, im Voraus zu bezahlen
- Ticket gut sichtbar im Fahrzeug platzieren
- Gültig für die gesamte Kurzparkzone, jedoch ohne Anspruch auf einen fixen Parkplatz
- Amtsleitung
Tel.: 05 03465 125
- Quelle: Amtl. Mitteilung
|