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HP-Kopf

 

Geh- und Radweg Teil zwei

Der sogenannte Caritas-Weg war der erste Teil einer neuen Verbindungsstrecke zwischen den Landesradwegen R3 und R4. Der zweite Teil ist der Anschluss an den Koglerweg bei der Firma Schotter Aldrian. Dafür notwendig ist die Erneuerung der Fußgängerbrücke im Bereich des Sportplatzes. Dem Ausbau der Brücke zu einer Geh- und Radwegbrücke steht nichts mehr im Wege. Jedenfalls wird im Frühjahr 2027 die neue Geh- und Radweg-Verbindung hergestellt und damit ein ganz wichtiger Meilenstein für die Verkehrssicherheit in der Gemeinde Wies gesetzt sein.

 

Jagdpachtauszahlung für das Jagdjahr 2026/2027

14. Oktober 2026 bis einschließlich 09. Dezember 2026

 

Freie Wohnungen in Wies 

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                                                                                                                          Quelle: HP der Gemeinde Wies

 

Geschwindigkeitsanzeige
am Unteren Markt

Einheitliche Postleitzahl

 

Mehr Sicherheit am Unteren Markt in Wies!
Die Gemeinde investiert in moderne Verkehrstechnik: Die alte Geschwindigkeits- anzeige am Unteren Markt war schon länger außer Betrieb – jetzt kommt ein neues Radargerät! Für € 2.007,60 inkl. MwSt. erhält Wies ein Gerät mit verbesserter Datenerfassung und Auswertung, das hilft, das Verkehrsverhalten präziser zu analysieren.

Gemeinderätin Sabine Ehmann freut sich über diesen Schritt:
„Das neue Gerät ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur verkehrs- technischen Auswertung in unserer Gemeinde.”

Die Einführung einer einheitlichen Postleitzahl
- konkret 8551 - für das gesamte Gemeindegebiet dürfte nicht nur die administrative Effizienz verbessern, sondern auch die Identität und Zusammengehörigkeit
der Region stärken.
Bisher waren mehrere Postleitzahlen wie 8541, 8542 u. 8552 im Umlauf, was gelegentlich zu Verwirrung bei Zustellungen und offiziellen Dokumenten führen konnte.

Dass Gemeinderätin Sabine Ehmann das Vorhaben begrüßt, zeigt, dass es auch politisch Rückhalt genießt. Ihre Hoffnung, dass die Bevölkerung diesen Schritt positiv aufnimmt, ist durchaus berechtigt - viele Bürgerinnen und Bürger dürften von klareren Strukturen und einer vereinfachten Kommunikation profitieren.

 

Wichtiger Hinweis zur Abfallanlieferung im Ressourcenpark

 “WiesErleben” Direktvermarkter und Betriebe aus Wies

Vermessungsarbeiten des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen

Wenn Abfälle aus Privathaushalten 
durch Dritte (z. B. Tischler, Installateure, Transportunternehmen) im Ressourcenpark Sulmtal- Koralm angeliefert werden, ist künftig eine Bestätigung durch den Haushalt erforderlich.
Details hier >>>

Unter dem Mott “WiesErleben” präsentieren sich engagierte Direktvermarkter und Betriebe aus
Wies, die mit Leidenschaft hochwertige, regionale Produkte herstellen.

Weiterlesen >>>

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen unter anderem im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wies Vermessungen zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) sowie der österreichischen Karte 1:50.000 durch.
Im Zuge dessen müssen Bedienstete  mitunter private Fahrwege befahren. Betroffene Grundeigentümer werden daher ersucht, den Zutritt auf den erforderlichen, privaten Fahrwegen für diese Vermessungsarbeiten zu dulden.

Ein wundervoller Tipp:

Fundbox

Poolfüllungen mit Trinkwasser

Der “KürWiesWeg”:
e
in empfehlenswerter Wanderweg hoch über Wies,  mit seinem “Wieser Hut”.
Mehr hier >>>

Bürgermeister bzw. Gemeinden haben das Fundwesen wahrzunehmen - nicht die Polizei!
Mehr hier >>>

Änderungen  bei der Wasserlieferung für private Schwimmbäder.
Ab 2026 werden keine Hydrantenzähler mehr ausgegeben und  keine Wasserfüllungen für private Schwimmbäder über Hydranten mehr gestattet.
Wenn ein Trinkwasseranschluss vorhanden ist, muss  der eigene Pool auch über diesen befüllt werden!

Recht am Gartenzaun:

Lärm, Geruch
& Co
Mit den steigenden Temperaturen beginnt wieder die Gartensaison: Rasenmäher werden gestartet, Beete umgegraben, Pflanzen gesetzt und abends wird im Garten gegrillt. Was für die einen Entspannung bedeutet, kann für andere zur Belastung werden.
Wenn Lärm, Rauch oder Gerüche vom Nachbargrundstück stören, stellt sich oft die Frage, welche Rechte und Pflichten gelten. Eine zentrale Rolle bei den Gesetzesbestimmungen zum Nachbarrecht kommt § 364 ABGB zu. Die Eigentümer benachbarter Grundstücke haben bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen. Landesgesetze und Gemeindeverordnungen als auch Hausordnungen und Mietverträge sind zu beachten.

In ortspolizeilichen Verordnungen können beispielsweise Ruhezeiten festgelegt sein. § 364 Abs 2 ABGB schützt Grundstückseigentümer vor unzumutbaren Einwirkungen vom Nachbargrund. Dazu zählen etwa Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Lärm oder Erschütterungen. Ein Unterlassungsanspruch besteht nur, wenn die Einwirkungen das örtlich gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Ob das der Fall ist, wird von Gerichten stets im Einzelfall geprüft. Nachbar ist nicht nur der Eigentümer unmittelbar angrenzender Grundflächen, sondern auch derjenige, in dessen Umkreis sich die Einwirkungen äußern. Die Auch bei der Bepflanzung mit Bäumen und Hecken nahe den Grundstücksgrenzen sind rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

So können Vorschriften bestehen über Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze, Höhenbegrenzungen und auch über Art und Gattung der erlaubten Pflanzen für den grünen Zaun. Dementsprechend soll man sich vor der geplanten Pflanzensetzung bei den Behörden informieren. Wachsen Wurzeln und Äste der Bäume in das Nachbargrundstück, gilt das sogenannte Überhangsrecht nach § 422 ABGB. Das ist das Recht, den von einem Baum oder Strauch auf sein Grundstück (Luftraum oder Erdreich) wachsenden Überhang in Form von Ästen oder Wurzeln zu beseitigen. Dabei ist fachgerecht vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen.

Für ihre rechtlichen Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mag. Birgit Primus Rechtsanwältin 8552 Eibiswald 532 Tel.: 0664/543 70 93
office@primus-anwalt.at 
Quelle: Amtliche Mitteilung der Marktgemeinde Wies Nr: 342

Impressum: Gemeinderätin Sabine Ehmann, Kalkgeub 88, 8541 Schwanberg, Tel.: 0664/2495313, E-Mail: ehmann_sabine@gmx.at
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